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   VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031   

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VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031 (https://dejure.org/2024,6567)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.01.2024 - B 5 K 22.1031 (https://dejure.org/2024,6567)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - B 5 K 22.1031 (https://dejure.org/2024,6567)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 46
    Anordnung von Homeoffice/Heimarbeit während Coronapandemie, verpflichtende Nutzung einer Aktentransportkiste, Dienstunfall bei Sturz im Treppenhaus, weil "im Banne des Dienstes", Anspruch auf Unfallfürsorge dem Grunde nach

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06

    Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Der Zusammenhang zwischen Ereignis und der Ausübung des Dienstes ist das entscheidende Kriterium, sodass nicht jedweder ursächliche Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes genügt, sondern eine besonders enge ursächliche Verknüpfung mit dem Dienst bestehen muss (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dabei ist maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehört (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 10).

    Diese müssen entsprechend dem Sinn und Zweck der Unfallfürsorgeregelung die wesentliche (objektive) Ursache der Verrichtung sein, bei der der Beamte den Unfall erleidet; die in Frage kommende Verrichtung muss durch die Erfordernisse desjenigen Dienstes, den der Beamte typischerweise zu leisten hat, ihre maßgebende Prägung erfahren (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Die jeweiligen Verrichtungen des Beamten müssen ihre wesentliche Ursache in diesen Erfordernissen haben und in ihrer ganzen Eigenart durch sie geprägt sein (vgl. BVerwG, U.v. 31.01.2008 - 2 C 23/06 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Die Meldepflichten des Art. 47 BayBeamtVG stehen deshalb im Kontext zu den in Betracht kommenden Unfallfürsorgeansprüchen, in dem das mit der Meldepflicht abverlangte Tätigwerden des Beamten möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.08.2018 - 2 C 18/17 - juris Rn. 29).

    Der Beamte muss dabei in zweierlei Weise tätig werden, nämlich den Unfall bzw. die Unfallfolge melden und die Leistung beantragen (vgl. BVerwG, U.v. 30.08.2018 - 2 C 18/17 - juris Rn. 33; SächsOVG, U.v. 12.03.2019 - 2 A 71/16 - juris Rn. 24).

    Erforderlich sind lediglich Angaben, aus denen - zumindest mittelbar - hervorgeht, dass ein (Unfall-)Ereignis angezeigt wird, aus dem Unfallfürsorgeansprüche entstehen können; hingegen ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich aus der Meldung die Art der Verletzung ergibt oder mit ihr Unfallfürsorgeansprüche erhoben werden (vgl. BVerwG, U.v. 30.08.2018 - 2 C 18/17 - juris Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 71/16

    Unfallausgleich; Unfallruhegehalt; Dysthymia

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Der Dienstherr gewährt als Ausprägung der Fürsorgepflicht umfangreiche Dienstunfallfürsorgeleistungen, allerdings nicht von Amts wegen, sondern auf Initiative des Beamten (vgl. SächsOVG, U.v. 12.03.2019 - 2 A 71/16 - juris Rn. 24).

    Der Beamte muss dabei in zweierlei Weise tätig werden, nämlich den Unfall bzw. die Unfallfolge melden und die Leistung beantragen (vgl. BVerwG, U.v. 30.08.2018 - 2 C 18/17 - juris Rn. 33; SächsOVG, U.v. 12.03.2019 - 2 A 71/16 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 3 ZB 07.2366

    Zur Anerkennung eines Dienstunfalls eines Beamten an einem Telearbeitsplatz in

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Dieser wird von dem Beamten in dem Sinn beherrscht, dass nur er auf die dort gegebenen Unfallgefahren Einfluss nehmen kann, der Dienstherr jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 10.06.2008 - 3 ZB 07.2366 - juris Rn. 11).
  • VG Leipzig, 16.02.2021 - 8 K 1099/20
    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Äußere Umstände, wie die von der privaten Lebensführung geprägte Ausstattung der häuslichen Umgebung, auf die der Dienstherr keinen Einfluss hat, sind in aller Regel dem privaten Risikobereich des Beamten zuzuordnen (vgl. VG Leipzig, U.v. 16.02.2021 - 8 K 1099/20 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen trägt der Beamte die materielle Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls (vgl. BVerwG, U.v. 28.04.2011 - 2 C 55/09 - juris Rn. 12, 13).
  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Dieser liegt in einem über die allgemeine Fürsorge hinausgehenden besonderen Schutz des Beamten bei Unfällen, die außerhalb seiner privaten (eigenwirtschaftlichen) Sphäre im Bereich der in der dienstlichen Sphäre liegenden Risiken eintreten, also in dem Gefahrenbereich, in dem der Beamte entscheidend aufgrund der Anforderungen des Dienstes tätig wird (vgl. BVerwG, U.v. 29.08.2013 - 2 C 1/12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass in Bezug auf die Anerkennung eines - hier nicht einschlägigen - Dienstwegeunfalls i.S.v Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt ist, dass ein mit dem Dienst zusammenhängender Weg erst außerhalb des häuslichen Bereichs an der Außentüre des Wohngebäudes als räumliche Grenzziehung zwischen von der Unfallfürsorge erfasstem öffentlichem und nicht erfasstem privatem Bereich beginnt (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1967 - VI C 29/65 - BVerwGE 28, 105; U.v. 27.01.2005 - 2 C 7/04 - juris Rn. 12, 13; BayVGH, B.v. 19.03.2012 - 3 B 11.8 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 2 A 1.19

    Anerkennung einer Dienstunfallfolge; Anerkennung eines Dienstunfalls;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Mit einer solchen Anerkennung - oder ihrer Ablehnung - ist die grundsätzliche Unfallfürsorgeberechtigung aus dem als Dienstunfall anerkannten Ereignis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten positiv - oder negativ - geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2019 - 2 A 1/19 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.01.2024 - B 5 K 22.1031
    Das ist der Fall, wenn der Beamte den Unfall bei einer Tätigkeit erleidet, die im engen natürlichen Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen oder dem dienstlichen Über- und Unterordnungsverhältnis steht, bei der der Beamte also gewissermaßen "im Banne" des Dienstes steht (vgl. BayVGH, U.v. 17.03.2016 - 3 B 14.2652 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 03.11.1976 - VI C 203.73 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 3 B 11.8

    Dienstunfall; Wegeunfall; nichtöffentliche (Groß-)Garage mit ca. 450 bis 500

  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 09.1735

    Dienstunfall (hier verneint); Telearbeit; häuslicher Bereich; dienstlicher

  • BVerwG, 17.10.1967 - VI C 29.65

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 14.2652

    Mittelbare Dienstunfallmeldung durch Beschreibung eines Unfallgeschehens

  • VGH Bayern, 21.12.2020 - 3 ZB 20.2667

    Dienstunfall auf dem Weg zu einem dienstlichen Termin während Elternzeit

  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 3 B 21.1614

    Anpassung mit vorwiegender Beeinträchtigung anderer Gefühle als Dienstunfallfolge

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